WGA Akten

Beispiel-Karteikarte © Facts & Files Abb. 1: Beispiel-Karteikarte


 

Beispiel-Verfahrensakte © Facts & Files Abb. 2: Beispiel-Verfahrensakte

Der Aktenbestand „Wiedergutmachungsämter von Berlin“ im Landesarchiv Berlin (LAB, B Rep. 025)


Im Landesarchiv Berlin befinden sich über 800.000 Verfahrensakten der Wiedergutmachungsämter von Berlin, die ab 1949 im Westteil der Stadt aufgrund der Rückerstattungsanordnung (REAO) Anträge von Verfolgten des Nationalsozialismus auf Rückerstattung bearbeiteten.

Das Bundesrückerstattungsgesetz bezog seit 1957 auch Vermögenswerte ein, die im Ostteil der Stadt lagen und die vom Deutschen Reich, der NSDAP, dem Land Preußen und anderer beschlagnahmt oder anderweitig erworben wurden. Für diese Verfahren waren die Berliner Wiedergutmachungsämter dann auch zuständig.

Karteikarten


Zu diesen Akten legten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiedergutmachungsämter Karteikarten an, auf denen die Antragsteller, die Geschädigten, die Rückerstattungspflichtigen und die Vermögenswerte aufgeführt wurden. Es sind ca. 440.000 Karteikarten vorhanden. Diese Karteikarten sind alphabetisch nach den Namen der Antragsteller und Geschädigten sortiert. (Siehe Abb.1: Beispiel-Karteikarte)
Außerdem werden auf den Karteikarten die zum Antragszeitpunkt bestehenden Adressen der Antragsteller genannt und mitunter auch die Adresse zum Zeitpunkt der Schädigung.

Die Karteikarten wurden vollständig transkribiert und in eine Datenbank des Landesarchivs Berlin eingepflegt.

Die Datensätze zu diesen Karteikarten werden im Laufe des Online-Projekts zunächst redaktionell überarbeitet.

Provenienzrecherche


Anschließend werden die relevanten Verfahrensakten eingesehen und daraus zusätzliche Informationen zu Kulturgütern, wie Kunstsammlungen, Bibliotheken und Antiquitäten erhoben und in der Datenbank ergänzt. (Siehe Abb.2: Beispiel-Verfahrensakte)

Finden sich detaillierte Informationen zu Kunst- und Kulturgut, so ist dies im Eintrag genannt und auch erwähnt, ob Listen mit Kunst- und Kulturgut in der Wiedergutmachungsakte zu finden sind. Fehlen detaillierte Informationen so wird im Datenbankeintrag vermerkt: „Ohne nähere Angaben zu Kunst- und Kulturgütern.“